Mitgliedschaft:  Pferde - meine Freizeit 

Zielgruppe sind alle pferdebegeisterten Menschen, ebenso nicht in einem Reit- und Fahrverein organisierte Personen oder Vereinsmitglieder, deren Verein kein ländliches Mitglied ist, z.B.

  • Freizeit- und Hobbyreiter
  • Gespannfahrer
  • alle mit Pferden Arbeitenden
  • landwirtschaftliche Einstellbetriebe sowie private Pferdehalter
  • Pferdezüchter
  • Tourismusbetriebe mit Pferdeaffinität (Pferdepensionen, Pferderaststationen, Pferdeherbergen etc.)

Darüber hinaus sind natürlich auch Vereine, Verbände und Vereinigungen herzlich willkommen, welche den ländlichen Gedanken mittragen und unsere Anliegen unterstützen möchten!

Tiertransportvorschriften in Österreich 

5. Auflage inkl. Tiertransportgesetz Novelle 2022 sowie Vorschriften der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2024

Herausgeber und Medieninhaber: LFI Österreich, Schauflergasse 6, 1015 Wien

Verpflichtende Meldung von Pferden 

in der
  • Equidendatenbank (EQDB), welche die Stammdaten der Einzeltiere sowie Angaben zu Eigentümer:in und Halter:in führt und dem
  • Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS)
Allgemeine Informationen:
Ansuchen um eine LFBIS / VIS-Betriebsnummer für Tierhaltungen:
Passausstellende Stellen:
Meldungen:
Häufig gestellte Fragen:
 
Portal-Link:

Handbuch und Checkliste Pferde und andere Equiden 

4. Auflage mit redaktionellen Änderungen der 3. Auflage (vom 23.06.2020) aufgrund der Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 296/2022, Dezember 2022

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    A-4651 Stadl-Paura
    Stallamtsweg 1

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