Ein kurzer Auszug aus den Vereinsstatuten ...
Die Ländlichen Reiter und Fahrer – Niederösterreich
ZVR-Zahl: 823170103
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „Die Ländlichen Reiter und Fahrer – Niederösterreich“
Er hat seinen Sitz in 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich.
Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
§ 2: Zweck
Die Vereinstätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet und in allen Belangen gemeinnützig im Sinne der BAO und bezweckt in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen und pferdezüchterischen Organisationen Niederösterreichs (Landwirtschaftskammer, Pferdezuchtverband) die Förderung des Reit- und Fahrsportes, die Ausbildung der Mitglieder des Mitgliedsvereine in allen Fragen der Pferdezucht, des Leistungsprüfungsnachweises und des Pferdesportes, die Aufklärung über die richtige Pferdeverwendung , Pferdehaltung und Pferdepflege, die Ausrichtung pferdesportlicher Veranstaltungen unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung sowie die Pflege von geselligen Zusammenkünften.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
a) Vorträge und Versammlungen zur Aus- und Weiterbildung
b) Organisatorische Initiative (Anregung), fachliche und finanzielle Unterstützung der Mitgliedsvereine und Reitergruppen
c) Förderung der Ausbildung im Reiten, insbesondere Vielseitigkeit, im Fahren und in der Reitlehre
d) Mitwirkung an Reitturnieren, Pferdeschauen oder sonstigen pferdesportlichen und pferdezüchterischen
Veranstaltungen (Material – und Eignungsprüfungen, insbesondere der in Österreich gezogenen Pferde)
e) Finanzielle Unterstützung des ländlichen Turnierreiter- und Turnierfahrernachwuchses für Schuldungen und
Teilnahme an Reit – und Fahrturnieren
f) Mitgliedschaft und Zusammenarbeit mit dem Bundesverein ländliche Reiter und Fahrer in Österreich
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Sponsorgelder
c) Subventionen aller interessierten Behörden, Körperschaften, Sportverbände und dgl.
d) Erträgnisse aus Veranstaltungen
e) Spenden und sonstige freiwillige Zuwendungen
f) Anteiligen Beitrag aus den Förderungsmitteln, die der niederösterreichische Pferdesportverein (NOEPS) zur Verfügung stellt
Die kompletten Statuten zum Download:
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