Teilnahmeberechtigt sind Tiroler und Südtiroler Fahrer/-innen.
Eine Tiroler Fahrertrophy kommt zustande, wenn mindestens 3 Fahrertreffen mit Dressur und Hindernisfahren im laufenden Kalenderjahr gewertet werden können.
Wenn mehr als 3 Teilbewerbe angeboten werden, können überzählige Ergebnisse als Streichresultate gewertet werden..
Ein Teilnehmer nimmt nur an der Trophy teil, wenn er mindestens 2/3 der Trophy-Fahrertreffen gefahren ist.
Die Tiroler Fahrertrophy kann in folgenden Klassen vergeben werden:
- ÖFAB Einspänner
- ÖFAB Zweispänner
- Lizenz Einspänner
- Lizenz Zweispänner
- Jugend (siehe Besondere Bestimmungen)
Die Bewerbe können nach Bedarf vom TPSV zusammengelegt werden.
Alle Fahrer/-innen, die bei eine Bewerb an den Start gehen, der für die Trophy zählt, nehmen automatisch an dieser Wertung teil. Dafür fallen bei der Nennung EUR 3,- als Bearbeitungsgebühr an.
Jeder Fahrer ist mehrfach startberechtigt, jedoch mit verschiedenen Pferden/Gespannen.
Die Wertung in der Trophy ist an die Paarung Fahrer/-in und Pferd/Gespann gebunden. Geht ein/eine Fahrer/-in mit nur einem Pferd/Gespann an den Start, so kann er diese auch während der Saison innerhalb der gleichen Klasse wechseln.
Jedes Pferd ist sowohl in der Dressur als auch im Hindernisfahren 2x startberechtigt.
Nach Maßgabe der Zeit, der Platzgröße und dem Einverständnis des Richters kann der Veranstalter den Fahrern die Möglichkeit geben, verschiedene Dressuraufgaben vorzustellen.
Der Veranstalter legt einen Nennschluß fest, der von den Teilnehmern unbedingt einzuhalten ist. Spätestens 2 Tage vor dem Treffen muss die gewünschte Dressur bekannt gegeben werden.
Die Melde-/Rechenstelle gibt den/die Pferdenamen und die Dressuraufgabe in der Start- und Ergebnisliste an.
Die Rechenstelle muss die zum Vergleich vorgesehenen Faktoren in den Dressuren bei der Auswertung berücksichtigen. Dadurch können die verschiedenen Dressuren auch im gleichen Bewerb in die Wertung einfließen.
Zur Auswahl stehen:
- Für die Klasse mit ÖFAB: F1, F2, F3 und F4 - wobei die F1 immer auszuschreiben ist
- Für die Klasse mit Lizenz: F3 aufwärts
- Für die Jugendklasse: FJ1a, FJ3a, F4a und FEI1
- Beim Hindernisfahren ist in der Klasse "mit ÖFAB" eine Spurzugabe von 40 cm anzuwenden, in der Klasse "mit Lizenz" muss die Spurzugabe mindestens 25 cm betragen
Ermittlung des Trophysiegers:
Die Strafpunkte aus den Prüfungen Dressur und Hindernisfahren werden lt. ÖTO berechnet, zusammengezählt und pro Bewerb eine Gesamtergebnisliste erstellt.
Die besten 15 Teilnehmer erhalten Punkte für die Fahrertrophy:
- 15 Punkte
- 14 Punkte
- 13 Punkte
- 12 Punkte
- 11 Punkte
- 10 Punkte
- 9 Punkte
- 8 Punkte
- 7 Punkte
- 6 Punkte
- 5 Punkte
- 4 Punkte
- 3 Punkte
- 2 Punkte
- 1 Punkt
Beim Trophyfinale werden die erreichten Punkte zur Vergabe der Titel
- Tirol Trophy Einspänner mit ÖFAB
- Tirol Trophy Zweispänner mit ÖFAB
- Tirol Trophy Einspänner mit Lizenz
- Tirol Trophy Zweispänner mit Lizenz
- Tirol Trophy Jugend
herangezogen.
Die Auswertung obliegt einer vom TPSV (Fahrreferat) beauftragten Person. Die Titel werden vergeben, wenn mindestens 2 Fahrer pro Klasse (die 2/3 der möglichen Fahrertreffen gefahren sind) in der Wertung sind.
Sind bei einem der Fahrertreffen in einer Klasse die Ein- und Zweispänner für die Tageswertung zusammengelegt worden, so erhalten die Teilnehmer die Trophy-Punkte allerdings für Ein- und Zweispänner getrennt:
z. B. Tageswertung:
- Einspänner A
- Einspänner C
- Zweispänner E
- Einspänner B
- Zweispänner D
Trophywertung:
Einspänner A 15 Punkete, Zweispänner E 15 Punkte
Einspänner C 14 Punkte, Zweispänner D 14 Punkte
Einspänner B 13 Punkte
Zweispänner E 15 Punkte
Zweispänner D 14 Punkte
Der TPSV unterstützt die Veranstalter.
Bei Änderungen der Qualifikation während der laufenden Saison von ÖFAB auf Lizen beendet der Fahrer die Trophy des laufenden Jahres in der Kategorie, in der sie begonnen wurde.
Besondere Bestimmungen für die Jugendklasse
(angelehnt an Allg. ÖTO §§ 800 und 850, sowie Anhang 12 der Fahr-ÖTO)
Mindestalter: 7 Jahre
Höchstalter: 15 Jahre
Voraussetzung: ÖJFAB (ab 12 Jahre)
Geistige und körperliche Eignung zum Lenken eines Pferdes/Gespannes
Der Beifahrer ist mindestens 18 Jahre alt und hat mindestens die Qualifikation ÖFAB. Er befindet sich immer gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen auf der Kutsche und hält das Ende der Leinen in der Hand. Bei Befahren/Überqueren von öffentlichen Straßen lenkt der Beifahrer das Pferd/Gespann.
Ein ordnungsgemäß angelegter Sturzhelm gemäß § 57 Abs. 5 Z 2, der der europäischen Norm "EN 1384" 1996 entspricht, ist für alle Fahrer und Beifahrer verpflichtend.
Die Verwendung der Sicherheitsweste (Bodyprotector) gemäß § 57 Abs. 5 Z 3 ist für alle Fahrer und Beifahrer verpflichtend.
Anforderungen
Dressur: Aufgaben FJ1a, FJ3a, F4a und FEI1
Hindernisfahren: 7 - 8 Jahre maximal 15 Hindernisse
ab 9 Jahre maximal 20 Hindernisse
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