5. Auflage
Inkl. Tiertransportgesetz Novelle 2022
Inkl. Vorschriften der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2024
Die Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.
Tiertransporte, welche nicht unter die EU-Tiertransportverordnung fallen, werden durch das Tierschutzgesetz in § 11 geregelt!
Herausgeber und Medieninhaber: LFI Österreich, Schauflergasse 6, 1015 Wien
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