Meisterschaftsbestimmungen Springen 2016
Steirische Meisterschaft ländliche Reiter Springen Warmblut – 2016
1. Allg. Bedingungen an die Veranstalter: Das Hindernismaterial muss bei allen Meisterschaften auf den aktuellsten Stand sein (Auflagen & Unterbau).
1. Die Meisterschaft wird in folgenden Klassen ausgetragen:
Jugend Klasse A 1.TB bis 105 cm 2. TB bis 110 cm Junioren Klasse A/L 1.TB bis 110 cm 2. TB bis 115 cm Junge Reiter Klasse L 1.TB bis 115 cm 2. TB bis 120 cm Allg. Klasse Klasse L/LM 1.TB bis 120 cm 2. TB bis 125 cm
Einsteiger Trophy (Für alle Altersgruppen): 1.Abteilung: Lizenzfrei (Reiterpass), Höhe 85 cm 2.Abteilung: R1 Reiter; R1 Reiter, die im laufenden Turnierjahr an L Springen teilgenommen haben, sind nicht startberechtigt. Höhe 1m.
Mindeststarterzahl: 5 Reiter (je Abteilung), Lizenzfreie Reiter müssen 14 Tage vor Turnierbeginn beim Veranstalter nennen. Keine Boxenpflicht für die Einsteiger Trophy. Samstag: 1. Umlauf Sonntag: 2. Umlauf, bei Fehlergleichheit um die Plätze 1-3 gibt es ein einmaliges Stechen.
2. Teilnahmeberechtigung:
2.1. Alle Pferde, die im Pferderegister des Bundesfachverbandes eingetragen sind, ausgenommen sind Pferde mit folgenden Kopfnummern: H, I, P und N.
2.2. Startberechtigt sind alle ReiterInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Stamm-Mitglied eines ländlichen Reitvereins in der Steiermark und eine gültige Reitlizenz besitzen (Stichtag 01.01. des jeweiligen Austragungsjahres). Bei einem Vereinswechsel während des Jahres verliert der Reiter somit bei Meisterschaften die Startberechtigung für seinen alten Verein und für seinen neuen darf er erst im darauf folgenden Jahr an den Start gehen. Reiter aller Altersklassen mit der Lizenz RS4 und Reiter-Pferdepaare die in dem der Turnierveranstaltung vorangegangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr an Springprüfungen der Klasse S teilgenommen haben sind nicht startberechtigt. Ausnahme: Reiter aller Altersklassen mit der Lizenz RS4 sind sowohl in der Mannschafts- als auch in der Einzelmeisterschaft auf einem maximal 7-jährigen Pferd mit A-Kopfnummer startberechtigt, unabhängig von den bisherigen Turnierteilnahme.
2.3. Reiter sind im Meisterschaftsbewerb nur mit einem Pferd startberechtigt. Mannschafts- und Einzelbewerbe können auf verschiedenen Pferden geritten werden. Bei Meisterschaften darf ein Pferd nur von ein und demselben Teilnehmer geritten werden.
3. Anwesenheit der Pferde In Abänderung der Bestimmungen über die Anreise der Pferde (ÖTO § 55 Abs. 1.13) gilt, dass die Meisterschaftspferde spätestens 2 Stunden vor dem jeweiligen Meisterschaftsbewerb am Turniergelände eintreffen müssen und sie dürfen während der gesamten Turnierdauer das Turniergelände nicht verlassen.
4. Austragungsmodus der Einzelmeisterschaften:
4.1 .Einzelwertungen werden für alle Altersklassen durchgeführt, sofern mindestens drei Reiter am jeweiligen Teilbewerb teilnehmen. Fällt die Jugend, Junioren oder Junge Reiter Meisterschaft aufgrund zu geringer Nennung aus, dürfen die Teilnehmer in der nächst höheren Altersklasse starten. Teilnehmer, die im 1. Teilbewerb ausgeschieden sind dürfen am 2. Teilbewerb nicht mehr starten.
4.2. Jugend, Junioren Der Titelbewerb für Jugend und Junioren besteht aus 2 Teilbewerben, (einer Standardspringprüfung RV A2), die an zwei verschiedenen Tagen durchgeführt werden. Ein Wassergraben ist nicht vorgesehen.
4.3.Junge Reiter und Allgemeine Klasse Der Titelbewerb für Junge Reiter und Allgemeine Klasse besteht aus 2 Teilbewerben (Standardspringprüfung RV A2), die an zwei verschiedenen Tagen durchgeführt werden. Ein überbauter Wassergraben ist nur bei der Allgemeinen Klasse zwingend vorgeschrieben.
4.4. Startreihenfolge in allen Klassen Meisterschaftsteilnehmer starten in offenen Bewerben als Erster. Die Startreihenfolge für alle Meisterschaftsbewerbe wird für den 1.Teilbewerb gelost im Beisein des Turnierbeauftragten oder eines Richters. Im zweiten Teilbewerb wird in gestürzter Reihenfolge der Ergebnisliste des 1. Teilbewerbes gestartet. In den zweiten Teilbewerben gibt es keine offene Wertung.
4.5. Ermittlung des Landesmeisters in allen Klassen Als Meister gilt jener Reiter der beide Teilbewerbe absolviert hat und die niedrigste Strafpunktesumme erreicht hat. Bei Punktegleichheit auf den Plätzen 1-3 wird ein Stechen über 8 Hindernisse über den Parcours des 2. Teilbewerbes durchgeführt. Bei Punktegleichheit auf den weiteren Plätzen entscheidet die bessere Zeit im zweiten Umlauf des zweiten Teilbewerbes über die Platzierung. Es wird folgende Turniereinteilung empfohlen: Freitag: Springen Mannschaft 1.Teilbewerb Samstag: Springen Einzel 1.Teilbewerb Sonntag: Springen Einzel 2. Teilbewerb und Springen Mannschaft 2.Teilbewerb
5. Austragungsmodus der Mannschaftsmeisterschaften
5.1. Die Mannschaftswertung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 3 Mannschaften daran teilnehmen. Zur Austragung kommen an zwei verschiedenen Tagen je eine Standardspringprüfung der Klasse A (bis 105cm) und der Klasse L (bis 115 cm) nach RV A2, wobei in jeder Klasse höchstens zwei Reiter pro Mannschaft startberechtigt sind. In jeder Mannschaft muss mindestens ein Reiter auf einem in Österreich gezogenem Pferd mit A-Kopfnummer u. Fohlenbrand teilnehmen, auch dann, wenn die Mannschaft nur aus drei Reitern besteht.
In der Mannschaft müssen alle drei bzw. vier Reiter in ein und demselben Verein Stammmitglied sein (Stichtag 01.01. des jeweiligen Austragungsjahres). Eine Ausnahme ist möglich: Ein Fremdreiter (Stammmitglied bei einem ländlichen Vereins Steiermark) mit einem Österreichischen Pferd (A-Kopfnummer) kann in die Mannschaft aufgenommen werden, auch wenn die Mannschaft bereits einen Reiter mit einem Österreichischen Pferd in der Mannschaft hat. Die Einverständniserklärung des/der jeweiligen Vereinsobmannes/Vereinsobfrau ist bei Nennung in der Meldestelle vorzulegen. Es wird kein Doppelname bei der Mannschaft geführt. Jeder Reiter und jedes Pferd darf nur für eine Mannschaft und auch innerhalb der Mannschaft nur einmal genannt werden. Ein Pferdewechsel während der Meisterschaft ist nicht erlaubt. Es ist erlaubt, einen Ponyreiter in die Mannschaft aufzunehmen, der aber von ein und demselben Verein Stammmitglied sein muss.
5.2. Die besten drei Ergebnisse einer Mannschaft pro Teilbewerb werden zur Bewertung herangezogen. Die Startreihenfolge innerhalb der Mannschaft obliegt dem Mannschaftsführer. Als Mannschaftsmeister gilt diejenige Mannschaft, die aus den zwei Teilbewerben die kleinste Fehlerpunktesumme erreicht hat. Bei Punktegleichheit auf den Plätzen 1-3 entscheidet ein einmaliges Stechen mit Fehler und Zeitwertung über die Platzierung, an dem alle Reiter der Mannschaft teilnehmen. Gewertet werden die besten 3 Ergebnisse einer Mannschaft. Bei Punktegleichheit auf den weiteren Plätzen (4 usw.) entscheidet die Zeit der drei besten Reiter pro Mannschaft im zweiten Teilbewerb. Reiter, die im 1. Teilbewerb ausgeschieden sind, dürfen dennoch im 2.Teilbewerb und im Stechen an den Start gehen. Im zweiten Teilbewerb sind die besten 15 Mannschaften startberechtigt. 5.3. Der Veranstalter stellt für den jeweils zweiten L- und LM Meisterschaftsbewerb Geldpreise mindestens lt. ÖTÖ in der jeweiligen Klasse zur Verfügung.
4.5. Ermittlung des Landesmeisters in allen Klassen Als Meister gilt jener Reiter der beide Teilbewerbe absolviert hat und die niedrigste Strafpunktesumme erreicht hat. Bei Punktegleichheit auf den Plätzen 1-3 wird ein Stechen über 8 Hindernisse über den Parcours des 2. Teilbewerbes durchgeführt. Bei Punktegleichheit auf den weiteren Plätzen entscheidet die bessere Zeit im zweiten Umlauf des zweiten Teilbewerbes über die Platzierung. Es wird folgende Turniereinteilung empfohlen: Freitag: Springen Mannschaft 1.Teilbewerb Samstag: Springen Einzel 1.Teilbewerb Sonntag: Springen Einzel 2. Teilbewerb und Springen Mannschaft 2.Teilbewerb
5. Austragungsmodus der Mannschaftsmeisterschaften
5.1. Die Mannschaftswertung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 3 Mannschaften daran teilnehmen. Zur Austragung kommen an zwei verschiedenen Tagen je eine Standardspringprüfung der Klasse A (bis 105cm) und der Klasse L (bis 115 cm) nach RV A2, wobei in jeder Klasse höchstens zwei Reiter pro Mannschaft startberechtigt sind. In jeder Mannschaft muss mindestens ein Reiter auf einem in Österreich gezogenem Pferd mit A-Kopfnummer u. Fohlenbrand teilnehmen, auch dann, wenn die Mannschaft nur aus drei Reitern besteht.
In der Mannschaft müssen alle drei bzw. vier Reiter in ein und demselben Verein Stammmitglied sein (Stichtag 01.01. des jeweiligen Austragungsjahres). Eine Ausnahme ist möglich: Ein Fremdreiter (Stammmitglied bei einem ländlichen Vereins Steiermark) mit einem Österreichischen Pferd (A-Kopfnummer) kann in die Mannschaft aufgenommen werden, auch wenn die Mannschaft bereits einen Reiter mit einem Österreichischen Pferd in der Mannschaft hat. Die Einverständniserklärung des/der jeweiligen Vereinsobmannes/Vereinsobfrau ist bei Nennung in der Meldestelle vorzulegen. Es wird kein Doppelname bei der Mannschaft geführt. Jeder Reiter und jedes Pferd darf nur für eine Mannschaft und auch innerhalb der Mannschaft nur einmal genannt werden. Ein Pferdewechsel während der Meisterschaft ist nicht erlaubt. Es ist erlaubt, einen Ponyreiter in die Mannschaft aufzunehmen, der aber von ein und demselben Verein Stammmitglied sein muss.
5.2. Die besten drei Ergebnisse einer Mannschaft pro Teilbewerb werden zur Bewertung herangezogen. Die Startreihenfolge innerhalb der Mannschaft obliegt dem Mannschaftsführer. Als Mannschaftsmeister gilt diejenige Mannschaft, die aus den zwei Teilbewerben die kleinste Fehlerpunktesumme erreicht hat. Bei Punktegleichheit auf den Plätzen 1-3 entscheidet ein einmaliges Stechen mit Fehler und Zeitwertung über die Platzierung, an dem alle Reiter der Mannschaft teilnehmen. Gewertet werden die besten 3 Ergebnisse einer Mannschaft. Bei Punktegleichheit auf den weiteren Plätzen (4 usw.) entscheidet die Zeit der drei besten Reiter pro Mannschaft im zweiten Teilbewerb. Reiter, die im 1. Teilbewerb ausgeschieden sind, dürfen dennoch im 2.Teilbewerb und im Stechen an den Start gehen. Im zweiten Teilbewerb sind die besten 15 Mannschaften startberechtigt. 5.3. Der Veranstalter stellt für den jeweils zweiten L- und LM Meisterschaftsbewerb Geldpreise mindestens lt. ÖTÖ in der jeweiligen Klasse zur Verfügung.